Nachgerechnet · Absender: Pensionsversicherung
Kontomitteilung
Was bedeutet jede Zeile?
Die Pensionsversicherung führt für Sie ein Konto: Jedes Jahr in Österreich kommt eine Zeile dazu, und aus der Summe wird die Pension berechnet. Eine Frist steht auf dem Blatt nicht.
Musterkonto nachgerechnet am 19. August 2026 · Gesetzesstellen nachgesehen am 22. September 2026
Das Blatt, nachgezeichnet
Pensionskonto
Zuständiger Pensionsversicherungsträger Pensionsversicherungsanstalt
Ihr Pensionskonto enthält Ihre Gesamtgutschrift zum 31.12.2017. Berücksichtigt sind Ihre österreichischen Pensionsversicherungszeiten und Beitragsgrundlagen bis 31.12.2017. Die Daten können aufgrund von fehlenden Meldungen noch unvollständig sein.
Ihre Gesamtgutschrift zum 31.12.2017 beträgt: EUR 15.402,131
Kontoprozentsatz: 1,78 % 8
- Kontoerstgutschrift 2
- EUR 9.933,70
- Gesamtgutschrift zum 31.12.2013
- EUR 9.933,70
| Jahr | Summe der Beitragsgrundlagen 3 | Teilgutschrift 4 | Aufwertungszahl Folgejahr 5 | Aufgewertete Gutschrift Vorjahr 6 | Gesamtgutschrift | Beitrag 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 61.865,87 | 1.101,21 | 1,029 | 14.300,92 | 15.402,13 | 14.105,42 |
| 2016 | 60.867,99 | 1.083,45 | 1,024 | 12.814,43 | 13.897,88 | 13.877,90 |
| 2015 | 58.081,81 | 1.033,86 | 1,024 | 11.480,23 | 12.514,09 | 13.242,65 |
| 2014 | 56.699,56 | 1.009,25 | 1,027 | 10.201,91 | 11.211,16 | 12.927,50 |
| Vor 2014 | 9.933,70 |
Zeile für Zeile
Die Nummern stehen oben auf dem Blatt; gerechnet wird mit der Zeile 2017.
-
Gesamtgutschrift
15.402,13 €
Alles, was das Konto zum Stichtag hält. Geteilt durch 14 ist es der monatliche Bruttowert von heute, nicht die spätere Pension.
15.402,13 ÷ 14 = 1.100,15 € im Monat
§ 5 Abs 1 APG: Gesamtgutschrift „geteilt durch 14“
-
Kontoerstgutschrift
9.933,70 €
Alle Zeiten bis Ende 2013, zu einem Betrag zusammengefasst. Ab 2014 kommt jedes Jahr eine eigene Zeile dazu.
Stand 31.12.2013 = 9.933,70
steht so auf dem Blatt
-
Summe der Beitragsgrundlagen
61.865,87 €
Das beitragspflichtige Bruttoeinkommen des Jahres, nicht die eingezahlten Beiträge. Was über der Jahreshöchstbeitragsgrundlage liegt, zählt nicht mit.
2026: 420 × 231,00 € = 97.020 €
§ 12 Abs 1 APG: das 420fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage
-
Teilgutschrift
1.101,21 €
Was dieses eine Jahr dem Konto gutschreibt.
61.865,87 × 1,78 % = 1.101,21
-
Aufwertungszahl Folgejahr
1,029
Was schon auf dem Konto steht, wird damit vervielfacht, bevor das neue Jahr dazukommt. Die Zahl ändert sich von Jahr zu Jahr: 1,027, 1,024, 1,024, 1,029.
13.897,88 × 1,029
§ 12 Abs 3 Z 2 APG, Aufwertungszahl nach § 108a ASVG
-
Aufgewertete Gutschrift Vorjahr
14.300,92 €
Die Summe vom Vorjahr, aufgewertet. Mit der Teilgutschrift dazu ergibt sie die neue Gesamtgutschrift.
13.897,88 × 1,029 = 14.300,92
14.300,92 + 1.101,21 = 15.402,13 -
Beitrag
14.105,42 €
Was im Jahr an die Pensionsversicherung ging, von Ihnen und vom Dienstgeber. Damit werden die Pensionen von heute bezahlt; aufs Konto kommt der Anspruch: 1,78 % der Grundlage.
61.865,87 × 22,8 % = 14.105,42
Beitragssatz 22,8 % nach ASVG: 10,25 % Dienstnehmer, 12,55 % Dienstgeber
-
Kontoprozentsatz
1,78 %
Steht auf dem Blatt selbst und gilt unverändert seit 2005.
„ab dem Jahr 2005 1,78%“
- 9.933,70BIS 2013
- × 1,027 + 1.009,25
- 11.211,162014
- × 1,024 + 1.033,86
- 12.514,092015
- × 1,024 + 1.083,45
- 13.897,882016
- × 1,029 + 1.101,21
- 15.402,132017
Nachgerechnet für 2014 bis 2017: Jede Zelle stimmt auf den Cent, auch in der Spalte Beitrag.
Was feststeht
- Der Kontoprozentsatz beträgt seit 2005 1,78 % (§ 12 Abs 2 APG).
- Gezählt wird höchstens die Jahreshöchstbeitragsgrundlage, 2026 sind das 97.020 € (§ 12 Abs 1 APG).
- Die Summe des Vorjahres wird aufgewertet, bevor das neue Jahr dazukommt (§ 12 Abs 3 APG).
- Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt den monatlichen Bruttobetrag (§ 5 Abs 1 APG).
- Auf dem Blatt steht keine Frist.
Was das Blatt nicht sagt
- Abschläge: Wer früher in Pension geht, bekommt je Monat 0,35 % weniger, bei der Korridorpension 0,425 % (§ 5 Abs 2 APG). Auf dem Konto stehen sie nicht.
- Zuschläge: Wer später geht, bekommt je Monat 0,425 % mehr, höchstens 15,3 % (§ 5 Abs 4 APG).
- Zeiten im Ausland: Auf dem Konto stehen nur österreichische Zeiten, das sagt das Blatt selbst.
- Netto: Von jeder Pension werden 6 % für die Krankenversicherung einbehalten (§ 73 Abs 1 Z 1 ASVG), dazu kommt die Lohnsteuer.
Wo Sie Ihr eigenes Konto sehen
- oegk.at, dort „Meine ÖGK“
- Anmeldung mit ID Austria
- „Pension & Vorsorge“, dann „Pensionskonto anzeigen“
Selbständige sehen ihr Konto in svsGO; eine Kontomitteilung auf Papier lässt sich ebenfalls anfordern. Links im Menü steht der Pensionswert, also die Summe durch 14, schon ausgerechnet.
Ihre eigene Zeile
Ein Jahr mit Ihrem Brutto, gerechnet wie Zeile ④ auf dem Blatt. Der Wert ist ein Beispiel und lässt sich ändern.
Über 6.930 € im Monat zählt nichts mehr mit: Das ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026, 97.020 € im Jahr.
Nach mehreren Jahren
stehen 14.952,00 € auf dem Konto.
1.068,00 €im Monat, brutto
Vereinfacht: gleiches Einkommen in jedem Jahr, ohne Aufwertung, Sätze 2026. Das ist nicht Ihre künftige Pension und nicht mit Ihrer Kontomitteilung vergleichbar, denn dort stecken die Aufwertung und Ihre tatsächlichen Beitragsgrundlagen.
Ihr Blatt sieht anders aus?
Oder ist eine Zeile unklar? Schreiben Sie mir Absender und Titel; Foto, Namen oder Versicherungsnummer brauche ich dafür nicht.
SchreibenNachgerechnet von Weibin Zhong. Was in Ihrem Fall gilt, klärt die Pensionsversicherung; im Streitfall die Arbeiterkammer.