Nachgerechnet · Absender: Pensionsversicherung
Bescheid über Rehabilitationsgeld
Was steht darin, und wer zahlt?
Die Pensionsversicherung stellt fest, dass Sie vorübergehend nicht arbeiten können und Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben. Berechnet und ausgezahlt wird es von der Krankenversicherung.
Gesetzesstellen nachgesehen am 23. September 2026 · Richtsatz 2026
Der Bescheid, nachgezeichnet
Absender Pensionsversicherung
Bescheid
DatumVersicherungsnummer
Festgestellt wird
- Invalidität (Berufsunfähigkeit) liegt vor seit TT.MM.JJJJ. 1
- Sie dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate. 2
- Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation: ja oder nein, Berufsfeld … 3
- Anspruch auf Rehabilitationsgeld: besteht oder besteht nicht 4
Wenn Sie nicht einverstanden sind
Klage beim Arbeits- und Sozialgericht, Frist ab Zustellung dieses Bescheids 5
Punkt für Punkt
Die Nummern stehen oben im Muster. Was festgestellt werden muss, steht in § 367 Abs 4 ASVG.
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Invalidität seit
Ob und seit wann Sie wegen Ihrer Gesundheit als invalid gelten. Bei Angestellten heißt das Berufsunfähigkeit.
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Mindestens sechs Monate
Rehabilitationsgeld gibt es, wenn die Invalidität voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert, aber nicht dauerhaft ist. Darüber entscheidet die Pensionsversicherung mit einem eigenen Feststellungsbescheid.
§ 255b ASVG · § 367 Abs 4 Z 2 ASVG
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Berufliche Maßnahmen
Ob Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben und für welches Berufsfeld Sie damit qualifiziert werden können.
§ 367 Abs 4 Z 1 ASVG
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Rehabilitationsgeld
mindestens 1.308,39 €
So hoch wie das Krankengeld aus der letzten versicherten Arbeit: 50 % der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag 60 %. Nie weniger als der Richtsatz, solange Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Boden 2026: 1.308,39 € im Monat
§ 143a Abs 2 ASVG · § 141 Abs 1 und 2 ASVG · Richtsatz für Alleinstehende 2026, PV
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Klage
4 Wochen · 3 Monate
Gegen den Bescheid kann man beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Die Frist beginnt mit der Zustellung und lässt sich nicht verlängern: vier Wochen, bei Leistungen der Pensionsversicherung drei Monate.
Was feststeht
- Ob Sie noch invalid sind, prüft die Krankenversicherung bei Bedarf, spätestens aber ein Jahr nach der Zuerkennung oder der letzten Begutachtung (§ 143a Abs 1 ASVG).
- Die Krankenversicherung begleitet Sie im Case Management; dazu gehören regelmäßige Begutachtungen (§ 143b ASVG).
- Wer dabei wiederholt nicht mitwirkt, bei dem kann das Geld ganz oder teilweise ruhen. Vorher muss die Krankenversicherung schriftlich auf die Folgen hinweisen (§ 143a Abs 5 ASVG).
- Wer mehr als geringfügig dazuverdient, bekommt ein Teilrehabilitationsgeld (§ 143a Abs 4 ASVG).
- Entzogen wird das Rehabilitationsgeld wieder mit Bescheid der Pensionsversicherung (§ 143a Abs 1 ASVG).
Was der Bescheid nicht sagt
- Wie hoch Ihr eigener Betrag ist. Das rechnet die Krankenversicherung aus Ihrem früheren Verdienst; 1.308,39 € sind der Boden, nicht der Regelfall.
- Ein Enddatum: Rehabilitationsgeld gibt es für die Dauer der vorübergehenden Invalidität (§ 143a Abs 1 ASVG).
- Wer vor 2014 schon fünfzig war, bekommt statt Rehabilitationsgeld eine befristete Invaliditätspension (§ 669 Abs 5 ASVG).
- Welche der beiden Klagefristen für Ihren Bescheid gilt. Im Zweifel klärt das die Arbeiterkammer.
Wo Sie das Original finden
- Den Bescheid stellt Ihnen die Pensionsversicherung zu. Sobald er zugestellt ist, beginnt die Klagefrist zu laufen.
- Wie viel Geld Sie wann bekommen, teilt Ihnen die Krankenversicherung mit, die es auch auszahlt.
Wie oft das vorkommt: 2024 gab es bei der Pensionsversicherungsanstalt 8.919 Zugänge zum Rehabilitationsgeld. Gezählt sind Zugänge, nicht Personen (Bericht des Sozialministeriums 2014–2024, Abbildung 6).
Ihre eigene Zeile
Ihr Betrag neben dem gesetzlichen Boden. Wie Ihr Betrag zustande kommt, rechnet dieses Feld nicht.
Ihr Betrag und der Boden
Unter dem Boden: Laut Gesetz wird bis zum Richtsatz erhöht, solange der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt (§ 143a Abs 2 ASVG). Für ein Teilrehabilitationsgeld gelten eigene Regeln (Abs 4).
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Ihr Bescheid sieht anders aus?
Oder ist ein Punkt unklar? Schreiben Sie mir Absender und Titel; Foto, Namen oder Versicherungsnummer brauche ich dafür nicht.
SchreibenZusammengestellt von Weibin Zhong. Was in Ihrem Fall gilt, klärt die Pensionsversicherung; im Streitfall die Arbeiterkammer.