Versicherung in Österreich · Verkauft wird nichts.
Wie viel Risiko tragen Sie selbst?
Ein Teil bleibt immer bei Ihnen. Sechs Arten von Versicherung, jeweils mit dem, was ein Vertrag übernehmen kann, und dem, was bleibt.
Zahlen aus dem Berichtsjahr 2024 · Richtsatz 2026 · Quellen geprüft am 9. September 2026
Sechs Arten, eine Frage
Die Risiken
Was passieren kann, was ein Vertrag übernimmt und was bei Ihnen bleibt.
-
Arbeitskraft
Die Arbeitskraft.
Bei Arbeitsunfähigkeit endet das Entgelt nicht sofort. Wie lange es weiterläuft, richtet sich nach dem Arbeitsverhältnis.
RehabilitationsgeldPensionLücke
- Bleibt bei Ihnen
- die Lücke zum alten Lohn
- Kann wandern
- genau diese Lücke, als Vertrag
-
Krankheit
Das Bett, nicht die Rechnung.
Eine private Krankenversicherung ergänzt, was die gesetzliche nicht abdeckt. Welche Leistungen das sind, steht in den Bedingungen.
SonderklasseWahlarztWartefrist
- Bleibt bei Ihnen
- die Wahl von Arzt und Zimmer
- Kann wandern
- genau diese Wahl
-
Unfall
Rund um die Uhr.
Die gesetzliche Unfallversicherung knüpft an eine versicherte Tätigkeit an: örtlich, zeitlich, ursächlich. Nicht nur an Arbeit und Arbeitsweg.
FreizeitInvaliditätEinmalzahlung
- Bleibt bei Ihnen
- der Unfall in der Freizeit
- Kann wandern
- seine Folgen, nach Katalog
-
Haushalt & Haftpflicht
Das Eigene und das Fremde.
Was die Haushaltsversicherung umfasst, steht in Ihrer Polizze. Eine Haftpflicht betrifft Schäden an Dritten.
WohnungHaftpflichtSelbstbehalt
- Bleibt bei Ihnen
- Selbstbehalt und Unterversicherung
- Kann wandern
- eigener Schaden und Fremdschaden, nach Polizze
-
Rechtsschutz
Der Streit hat einen Preis.
Welche Rechtsbereiche und Kosten gedeckt sind, steht im Vertrag, ebenso Ausschlüsse, Selbstbehalt und Wartezeit.
KatalogWartefristBausteine
- Bleibt bei Ihnen
- alles außerhalb des Katalogs
- Kann wandern
- die Kosten im Katalog
-
Ableben
Wer nach Ihnen zahlt.
Eine Ablebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten.
AblebenHinterbliebeneLaufzeit
- Bleibt bei Ihnen
- die Lücke der Hinterbliebenen
- Kann wandern
- eine feste Summe
Die Mitte der Seite
Die Arbeitskraft
Ein Bürostuhl, ein Lohn, jeden Monat. Alles auf dieser Seite beginnt damit.
Dann nicht mehr
5Zuerkennungen je 1.000 Versicherte in einem Jahr (2024): Invaliditätspension oder Rehabilitationsgeld.
Zuerkennungen, nicht Personen, und kein Lebensrisiko.
Tausend Punkte für tausend Versicherte; fünf davon markiert. Quellen und Einordnung
Der Boden
1.308,39 €im Monat, mindestens: Richtsatz 2026, der gesetzliche Mindestbetrag
Rehabilitationsgeld: zuerkannt durch Bescheid der Pensionsversicherung (§ 143a Abs 1 ASVG), berechnet und ausgezahlt von der Krankenversicherung.
Das echte richtet sich nach dem früheren Verdienst. Was darüber fehlt, ist die Lücke.
Das Entgelt läuft zuerst weiter. Irgendwann endet es, und was dann kommt, rechnet nicht mehr mit dem Lohn.
Rehabilitationsgeld gilt für die ab 1964 Geborenen; für Ältere gibt es die befristete Invaliditätspension. Die Bedingungen stehen unten.
Zwei Wege
Die Lücke selbst tragen, oder abgeben
Selbst: alle Jahre bis 65, als Schatten neben der eigenen Linie. Abgeben: Ein Berufsunfähigkeitsvertrag trägt, was der Boden nicht deckt; den Preis bestimmen Sie, hier steht keiner.
Ohne Einzelfall
Häufige Fragen
Zahlt die Sozialversicherung nicht ohnehin?
Sie zahlt nach ihren Regeln: Rehabilitationsgeld oder Pension, bemessen an Versicherungszeiten und Bemessungsgrundlage, nicht am Lohn von gestern. Die Lücke dazwischen ist das Thema dieser Seite.
Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Was ist der Unterschied?
Die Pensionsversicherung unterscheidet nach Versichertengruppe und prüft nach ihren Kriterien. Ein privater Vertrag definiert den Fall selbst: in seinen Bedingungen, und die sind bei jedem Vertrag anders.
Was passiert bei falschen Angaben im Antrag?
Nach § 16 VersVG kann der Versicherer zurücktreten, wenn etwas Erhebliches verschwiegen wurde, das er ausdrücklich gefragt hat. Kannte er den Umstand oder war das Verschweigen nicht vorwerfbar, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Im Einzelfall: Arbeiterkammer.
Kann ich einen Vertrag wieder loswerden?
Sie können binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 5c VersVG), bei Lebensversicherungen binnen dreißig Tagen; die Frist beginnt erst, wenn Polizze, Bedingungen, Prämienregelung und eine ordnungsgemäße Belehrung zugegangen sind. Später gelten die Kündigungsregeln des Vertrags und des Gesetzes.
Polizze und Rücktrittsbelehrung, Satz für Satz · Im Einzelfall: Arbeiterkammer.
Wer hilft im Streit mit einem Versicherer?
Die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder; die Kammerumlage ist über den Lohn bereits bezahlt. Daneben gibt es die Schlichtungsstelle der österreichischen Versicherungswirtschaft.
Sagt diese Seite, was ich brauche?
Nein. Sie beschreibt Regeln und Zahlen; was in Ihrem Fall gilt, klärt ein Gespräch oder die Arbeiterkammer.
Quellen und Einordnung
5 von 1.000: 10.196 Zuerkennungen einer Invaliditätspension (Arbeiter und Angestellte) und 8.919 Zugänge zum Rehabilitationsgeld (PVA), auf 3.663.028 Versicherte, Berichtsjahr 2024. Zuerkennungen, nicht Personen; ein über das Erwerbsleben hochgerechnetes Risiko steht hier nicht mehr, seine Bedeutung ist ungeklärt.
Boden: Er gilt für die ab 1964 Geborenen mit Rehabilitationsgeld (§ 255b, § 143a Abs 2 ASVG): mindestens der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, bei Aufenthalt im Inland; bei Erwerbseinkommen Abs 4. Wer vor 2014 schon fünfzig war, bleibt bei der befristeten Invaliditätspension (§ 669 Abs 5); dort läuft der Boden über die Ausgleichszulage, die das Haushaltseinkommen mitzählt (§ 292 Abs 2).
- Sozialversicherung · Statistisches Handbuch 2025, Tabellen 3.31 / 2.11
- Sozialministerium · Rehabilitationsgeld 2014–2024, Abbildung 6
- PV · Ausgleichszulagenrichtsatz 2026
- RIS · ASVG § 143a
Die Punkte zählen das Berichtsjahr 2024, der Boden gilt 2026. Quellenlinks geprüft am 9. September 2026.
Ihr Blatt ist nicht dabei?
Schreiben Sie mir Absender und Titel, etwa „PVA, Kontomitteilung“. Foto, Namen oder Versicherungsnummer brauche ich dafür nicht.
SchreibenWas in Ihrem Fall gilt, klärt ein Gespräch; im Streitfall die Arbeiterkammer.