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weibin.at Stand 23. September 2026
中文 Ihr Blatt fehlt?

Versicherung und Pension in Österreich

Auf den Cent nachgerechnet.

aufgeschrieben von Weibin Zhong

Ein Arbeitsjahr auf dem Pensionskonto

14Bezüge im Jahr 1,78 %Kontoprozentsatz 747,60 €Gutschrift für ein Jahr

Jedes dieser Jahre bringt

53,40 €Pension im Monat, brutto

747,60 € geteilt durch 14. Die beiden 14 kürzen sich weg: 3.000,00 € × 1,78 %.

: 14.952,00 € auf dem Konto, 1.068,00 € monatlich.

Vereinfacht: gleiches Einkommen in jedem Jahr, ohne Aufwertung. Das ist nicht Ihre künftige Pension.

§ 12 Abs 1 und 2 APG · § 5 Abs 1 APG · Sätze 2026 · nachgesehen am 22.09.2026

Nachgerechnet

Ein Blatt pro Seite, jede Zeile erklärt. Neben jeder Zahl stehen Rechnung und Quelle.

  • Absender: Pensionsversicherung

    Konto­mitteilung

    Was jede Zeile bedeutet, am Musterkonto Cent für Cent nachgerechnet.

  • Absender: Versicherer, vor dem Abschluss

    Basis­informations­blatt

    Die Kostensätze aus Ihrem Blatt, Jahr für Jahr mit einem Depot verglichen.

  • Absender: Sie, an den Versicherer

    Schaden­meldung

    Welche Fristen des VersVG ab Ihrem Datum laufen.

  • Absender: Versicherer, nach dem Abschluss

    Polizze und Rücktritts­belehrung

    Wie lange Sie zurücktreten können und ab wann die Frist läuft.

  • Absender: Pensionsversicherung

    Bescheid über Rehabilitations­geld

    Was es ist, wer es auszahlt und wie viel es mindestens ist.

Neu im Recht

Was sich geändert hat und seit wann es gilt, jeweils mit der Stelle im Gesetz.

14 Tage

Ab diesem Tag gelten für Nicht-Lebensversicherungen, die im Fernabsatz geschlossen werden, §§ 18b und 18c FAGG. Nach § 18b kann man binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

§ 18b Abs 1 FAGG, BGBl. I Nr. 59/2026 · nachgesehen am 22.09.2026

25 · 50 · 75 %

Wer die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllt und die Arbeitszeit um 25 bis 75 % senkt, kann eine Teilpension beziehen. Bei bis zu 40 % weniger Arbeitszeit ist es ein Viertel der Pension, bei bis zu 60 % die Hälfte, bei bis zu 75 % drei Viertel.

§ 4a Abs 1 und 3 APG · nachgesehen am 22.09.2026

6 %

Von jeder Pension werden 6 % Krankenversicherungsbeitrag einbehalten, auch von den Sonderzahlungen. Das Pensionskonto zeigt den Betrag vor diesem Abzug.

§ 73 Abs 1 Z 1 ASVG, BGBl. I Nr. 20/2025 · nachgesehen am 22.09.2026

Weibin Zhong

Angestellter eines österreichischen Versicherers.

Kein Makler, kein Agent. Hier kann nichts abgeschlossen werden.

Fehler werden hier korrigiert, nicht versteckt. Fünf Korrekturen stehen mit Datum auf „Über mich“, die letzte vom 6. September 2026.

Über mich

Ihr Blatt ist nicht dabei?

Schreiben Sie mir Absender und Titel, etwa „PVA, Kontomitteilung“. Foto, Namen oder Versicherungsnummer brauche ich dafür nicht.

Das Blatt, das am häufigsten kommt, rechne ich als nächstes nach.

Schreiben

Was in Ihrem Fall gilt, klärt ein Gespräch; im Streitfall die Arbeiterkammer.