Nachgerechnet · Absender: Versicherer, nach dem Abschluss
Polizze und Rücktrittsbelehrung
Bis wann kann ich zurücktreten?
Sie können ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten: binnen 14 Tagen, bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen. Die Frist beginnt erst, wenn Polizze, Bedingungen, Prämienregelung und Belehrung bei Ihnen sind.
Gesetzesstellen nachgesehen am 23. September 2026, auch die Fassung ab 1. Oktober 2026
Satz für Satz
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1
Die Frist
14 Tage · 30 Tage
Vierzehn Tage, bei Lebensversicherungen dreißig. Einen Grund müssen Sie nicht nennen.
§ 5c Abs 1 VersVG
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2
Geschriebene Form
Brief, Fax oder E-Mail. Sie brauchen nicht zu unterschreiben, solange erkennbar ist, von wem die Erklärung kommt.
§ 5c Abs 4 VersVG · § 1b Abs 1 VersVG
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3
Der Beginn
Die Frist beginnt mit der Nachricht, dass der Vertrag zustande gekommen ist, aber nicht, bevor vier Unterlagen da sind: Polizze, Bedingungen, Prämienregelung und Belehrung. Maßgeblich ist das, was zuletzt ankommt.
§ 5c Abs 2 VersVG
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4
Absenden genügt
Rechtzeitig ist der Rücktritt, wenn Sie ihn innerhalb der Frist absenden. Wann er ankommt, zählt dafür nicht.
§ 5c Abs 4 VersVG
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5
Was danach passiert
Schutz und künftige Pflichten enden. Für eine schon gewährte Deckung darf der Versicherer die Prämie dieser Zeit behalten, den Rest zahlt er ohne Abzüge zurück.
§ 5c Abs 6 VersVG · Anlage A Abs 4
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6
Das Ende
1 Monat
Spätestens einen Monat nach Erhalt von Polizze und Belehrung erlischt das Recht. Ist die Belehrung so fehlerhaft, dass man das Recht nicht im Wesentlichen wie bei richtiger Belehrung ausüben kann, gilt sie als fehlend, und auch dieser Monat beginnt nicht.
§ 5c Abs 5 und Abs 3 VersVG
Wo Sie das Original finden
- Der Versicherer schickt Polizze, Bedingungen, Prämienregelung und Belehrung auf Papier oder, wenn das vereinbart ist, elektronisch.
- Das Muster steht als Anlage A im Versicherungsvertragsgesetz.
Versicherungsvertragsgesetz im RIS, geltende Fassung
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